Warnung für von Pfändungen betroffene oder bedrohte Menschen

Ab dem 01. Januar 2012 entfällt der 14-tägige Pfändungsschutz des § 55 Sozialgesetzbuch I für Sozialleistungen, so dass ab diesem Zeitpunkt eine Pfändung von Sozialleistungen von ihrem Konto möglich ist. Wenn gerichtliche Beschlüsse und Pfändungen drohen ist die einzige Möglichkeit sich vor Pfändungen von Geldeingängen zu schützen, die Einrichtung eines „Pfändungsschutzkontos“ (auch P-Konto genannt). Dieses…
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