Verbot 28 weiterer synthetischer Substanzen

Verbot 28 weiterer synthetischer Substanzen

…in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften am 26. Juli 2012 in Kraft getreten.

Mit der in den wesentlichen am 26. Juli in Kraft getretenen Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden ab sofort 28 neue psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Dabei handelt es sich um synthetische Derivate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains sowie synthetische Cannabinoide. Außerdem werden dem Betäubungsmittelgesetz mit sechsmonatiger Übergangsfrist flüssige Tilidin-Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung (die missbrauchsfähig sind und auch missbraucht werden) unterstellt.

Bei den neu unterstellten psychoaktiven Substanzen handelt es sich um chemische Abwandlungen bekannter Stoffe, die bereits bislang dem BtMG unterfielen. Die neuen Substanzen, die gelegentlich auch als „Designerdrogen“ oder fälschlicherweise und irreführend als „Legal Highs“ bezeichnet werden, sind professionell aufgemacht und werden verharmlosend z.B. als „Kräutermischungen“, „Raumlufterfrischer“ oder „Badesalze“ verkauft. Die wirklichen Inhaltsstoffe werden dabei nicht angegeben.

Der Konsum neuer psychoaktiver Substanzen zieht teilweise schwere gesundheitliche Folgen nach sich: Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen. In Deutschland mussten bereits mehrere Jugendliche, die die Gefahr unterschätzten, wiederbelebt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, 26.07.12

 

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