Anbauvereinigungen bescheren Suchthilfe Kreis Unna reichlich Euro Sonderstellung lockt ganz NRW

Die Teillegalisierung von Cannabis eröffnet der Suchthilfe Kreis Unna ein neues Geschäftsfeld. Eine gesetzliche Pflicht beschert ihr reichlich Einnahmen.
Der Besitz der Droge Cannabis ist in Deutschland seit dem vergangenen Jahr unter bestimmten Vorgaben erlaubt. Selbst der Anbau und die Weitergabe sind legalisiert worden. Dafür gibt es recht strenge Vorgaben – und hierbei kommt die gemeinnützige Gesellschaft für Suchthilfe im Kreis Unna ins Spiel.
Die sogenannten Cannabis-Anbauvereinigungen dürfen nämlich nur tätig werden, wenn die dort beschäftigten Mitarbeiter zuvor von fachkundigen Beratungsstellen geschult worden sind. Eine dieser Einrichtungen mit großer Expertise in Präventionsberatung ist die Suchthilfe mit Sitz an der Bahnhofstraße in Unna.
Schulungen gut besucht
Flächendeckend können bislang in NRW Schulungen gar nicht angeboten werden. „Es gibt viele Nachbarkreise, die die Kapazitäten nicht haben“, weiß Walter Köpp-Farke, Geschäftsführer der Suchthilfe gGmbH. Ganz anders ist die Situation im Kreis Unna. „Wir haben den Vorteil, dass wir eine Sektion Suchtprävention haben“, so Köpp-Farke. Speziell Matthias Hundt in Lünen und Benjamin Lutz in Schwerte sind bei der Suchthilfe auf diesem Gebiet tätig.
„Da ist ein großes Interesse“, sagt Köpp-Farke. Aus dem Kreis Unna allerdings gebe es „nur ganz wenige“ Teilnehmer, die meisten kommen aus Kreisen in ganz NRW. Das zuständige NRW-Gesundheitsministerium habe dies wegen des Mangels ausreichender Beratungsstellen genehmigt.
Von der Landesregierung in Düsseldorf kamen weitere Vorgaben. Die Beratungsstellen müssen den Anbauvereinigungen zum Beispiel mindestens einen Kostenbeitrag von 600 Euro pro Schulung berechnen, auch mehr ist zulässig. Den Mindestbetrag erhebt seither die Suchthilfe in Unna.
Erst Mitglieder ab 21 Jahren
Für Walter Köpp-Farke ist dies ein willkommener Nebeneffekt der Beratung. Denn die Förderung der Suchthilfe Kreis Unna durch Landesmittel in Höhe von 230.000 Euro pro Jahr sei seit 2007 nicht erhöht worden – bei gestiegenen Kosten.
Im Kontakt mit den Anbauvereinigungen sei unterdessen auch ein Trend offenbar geworden. Gesetzlich erlaubt ist, Mitglieder ab 18 Jahren in die Vereinigungen aufzunehmen. „Viele machen das aber nicht, weil es ihnen zu kompliziert ist“, so Walter Köpp-Farke. Denn der THC-Gehalt im Cannabis muss bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren niedriger sein. Um folgenschwere Fehler bei der Abgabe der Droge auszuschließen, nähmen die meisten Vereinigungen daher erst Mitglieder ab 21 Jahren auf.
Quelle: 27.01.2025 Hellweger Anzeiger/ Markus Land